Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2024

FluentFlow Media GbR

Bilderbachstraße 2

49832 Messingen

info@fluentflow.media

 

Inhaber:

Michel Lünnemann

Arne Schmit

Leon Schönefeld

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „FluentFlow Media GbR“ (nachfolgend: „FluentFlow Media GbR” genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle Angebote und Leistungen von FluentFlow Media ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
1.1 Allen von FluentFlow Media GbR angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens bei Anspruchnahme der Leistung.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

§ 2 Geltungsbereich

2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von FluentFlow Media GbR erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen FluentFlow Media GbR und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn FluentFlow Media GbR mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

§ 3 Vertragssprache

3.1 Vertragssprache ist Deutsch.
3.2 Der vollständige Vertragstext wird digital gespeichert und kann vom Auftraggeber jederzeit eingesehen und angefordert werden. Infos zum Datenschutz finden Sie unter https://fluentflow.media/agb/.

§ 4 Auftragserteilung

4.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
4.2 Auftragserteilung und Annahme sowie ihre Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von FluentFlow Media GbR schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
4.3 An allen FluentFlow Media GbR Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
4.4 Alle an FluentFlow Media GbR überlassene oder von FluentFlow Media GbR angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmmaterial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde FluentFlow Media GbR dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.

§ 5 Kosten

5.1 Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis versteht sich als zu erwartender Betrag für den veranschlagten Arbeitsaufwand. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir behalten uns eine verhältnismäßige Veränderung der Preise vor, wenn sich nach Beginn des Auftrags / des Projekts die Material- und /oder Personalkosten ändern. Der tatsächliche Preis für die erbrachte Dienstleistung ist erst kalkulierbar, wenn diese vollbracht wurde.
5.2 FluentFlow Media GbR ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.
5.3 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird FluentFlow Media GbR den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch FluentFlow Media GbR widerspricht.
5.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann FluentFlow Media GbR gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
5.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch FluentFlow Media GbR vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt der Auftraggeber für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
5.6 Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche des Drehs die durch Krankheit oder das Einwirken höherer Gewalt (Wetter, Schäden an Objekten, …) begründet sind, sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. FluentFlow Media GbR behält sich das Recht vor, die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen und gesondert auszuweisen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von FluentFlow Media GbR zurückzuführen sind.
5.7 Wird ein Drehtermin später als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat FluentFlow Media GbR Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
5.8 Sollte es nach Angebotsbestätigung zur kurzfristigen Absage durch den Auftraggeber kommen, so behalten wir uns vor, nach folgendem Schlüssel zu berechnen. Dabei müssen alle von uns bereits erbrachten Leistungen, Mietgebühren und Kosten Dritter die für das Projekt gebucht worden sind bezahlt werden, mindestens jedoch:
Eine Woche vor Auftragsbeginn – 20% der Auftragssumme
Ein Tag vor Auftragsbeginn – 50% der Auftragssumme
Am Tag des Auftrags – 75% der Auftragssumme
Dieser Schlüssel greift nicht bei Krankheit und höherer Gewalt (Wetter, Schäden an Objekten, …)
5.9. FluentFlow Media GbR behält sich vor, auf Wunsch des Kunden die Erwähnung der FluentFlow Media GbR durch Logos, Animationen oder namentliche Nennung aus dem zugestellten Projekt zu entfernen. Dabei wird ein Aufpreis von 10% der Auftragssumme fällig, mindestens jdeoch 50€. Gleiches gilt, wenn die Erwähnung der FluentFlow Media GbR begleitend erscheint, beispielsweise durch Logos oder namentliche Nennung im Titel, der Beschreibung oder vergleichbaren Elementen des Projekts.
5.10 Rechnungen der FluentFlow Media GbR sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen.
5.11 Wird die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist nicht durch den Auftraggeber beglichen, behält sich FluentFlow Media GbR vor, gegenüber dem Auftraggeber eine Mahnung auszustellen. Außerdem behält sich FluentFlow Media GbR vor, eine Verzugspauschale von 40€ (gemäß §288 Abs. 5 BGB) gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

§ 6 Widerrufsbelehrung

6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen.
6.2 Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag zurück, kann die FluentFlow Media GbR unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Die FluentFlow Media GbR kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.
6.5 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

§ 7 Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Steuersatzes. Im Sinne von §19 Abs. 1 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§ 8 Haftung

8.1 FluentFlow Media GbR und / oder der verursachende Gesellschafter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber ausschließlich gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
8.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe oder Aushändigung der produzierten Leistung angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
8.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn FluentFlow Media GbR hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

§ 9 Produktion

9.1 Die Produktion der Leistung erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layout und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films / des Videos / der Produktion der Leistung.
9.2 FluentFlow Media GbR trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films / des Videos als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films / des Videos und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.
9.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material durch FluentFlow Media GbR aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese an FluentFlow Media GbR überträgt.
9.5 FluentFlow Media GbR haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt FluentFlow Media GbR keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.
9.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.
9.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt FluentFlow Media GbR hierfür keine Haftung.
9.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme bei FluentFlow Media GbR.

§ 10 Abnahme

10.1 FluentFlow Media GbR übergibt die produzierte Leistung unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Link bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme der produzierten Leistung bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film / das Video als abgenommen.
10.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film / das Video der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film / das Video von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.
10.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Lieferung des Films / des Videos schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
10.4 FluentFlow Media GbR stellt im Lieferumfang eines Projektes standardmäßig zwei Korrekturschleifen für den Auftraggeber bereit. Beauftragt ein Auftraggeber eine grafische, textliche oder andere kreative Änderung am Produkt nach der Zustellung, so ist dies als eine Korrekturschleife zu verstehen, sofern das Konzept des Produkts zu Projektbeginn durch den Auftraggeber bestätigt wurde. Ab der dritten Korrekturschleife werden Änderungen in Absprache mit dem Auftraggeber gesondert nach Aufwand berechnet. 

§ 11 Lieferfrist

11.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung des Films / des Videos wird zwischen FluentFlow Media GbR und dem Auftraggeber festgelegt. FluentFlow Media GbR unterrichtet den Auftraggeber auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
11.2 Falls FluentFlow Media GbR feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.
11.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist FluentFlow Media GbR berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
11.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die FluentFlow Media GbR trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

§ 12 Verschwiegenheit

FluentFlow Media GbR und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

§ 13 Rechte

13.1 Das Eigentum an allen, während der Film- / Videoproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei FluentFlow Media GbR.
13.2 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film / das Video im Internet (YouTube, Webseite) zu nutzen sowie Kopien des Films / des Videos für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden.
Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.
13.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
13.4 FluentFlow Media GbR erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Film- / Videoinhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film / das Video zur eigenen Nutzung vorliegt.
13.5. FluentFlow Media GbR ist berechtigt, den Namen, das Logo oder vergleichbare Grafiken des Auftraggebers für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen).
13.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch FluentFlow Media GbR selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
13.7 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von FluentFlow Media GbR für drei Jahre kostenlos eingelagert.
13.8 Nach Ablauf der drei Jahre behalten wir uns vor, das Material zu löschen. Der Auftraggeber kann vor Ablauf dieser Frist entscheiden, dass das Material fortwährend für einen vereinbarten Zeitraum gegen einen bestimmten Preis eingelagert werden soll.

§ 14 Salvatorische Klausel

14.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per E-Mail gelten entsprechend.
14.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 15 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der FluentFlow Media GbR in Messingen.